Schul- und Linienbusse sind in Bayern seit Jahrzehnten ein sehr sicheres und zudem ökologisches Transportmittel und haben in Bayern
als Flächenstaat eine hohe Bedeutung für den Schülertransport. Die Gemeinschaftsaktion befürwortet daher die Nutzung von Schulbussen für den Schulweg, wo immer
dies möglich ist.
Die Beförderung der Schüler findet dabei entweder im allgemeinen Linienverkehr, der dann allen Nutzern des ÖPNV zur Verfügung steht, oder mit ausschließlich den Schülern vorbehaltenen Schulbussen
statt.
Die öffentliche Debatte entzündet sich in beiden Fällen häufig an zwei Phänomenen. Erstens an der Sitzplatz- bzw. Stehplatzsituation – hier ist sinnvollerweise wieder zwischen ÖPNV-Bussen und reinen
Schulbussen zu unterscheiden – und zweitens an der „gefühlten“ optischen bzw. tatsächlichen – im letzteren rechtlich relevanten – Überfüllung von Bussen.
Die geltenden gesetzlichen Grundlagen des Bundes, die StVZO sowie das Personenbeförderungsgesetz schließen die Beförderung stehender Fahrgäste im Linien- und im Schulbusverkehr nicht aus. Solange die
nach Fahrzeugpapieren höchstzulässige Zahl der Fahrgäste nicht überschritten ist, entspricht die Besetzung der Busse mit stehenden Fahrgästen derzeit geltendem
Recht.
Die Bayerische Polizei als Partner der Gemeinschaftsaktion kontrolliert den technischen
Zustand der Busse und die Zahl der transportierten Fahrgäste und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit aller Fahrgäste.
Die Forderung zur Bereitstellung eines Sitzplatzes für jeden Fahrgast ist aus Sicht vieler Schüler und Fahrgäste des ÖPNV zwar wünschenswert, erscheint der
Gemeinschaftsaktion allerdings – ungeachtet aller rechtlichen Betrachtungen – aus sachlichen und ökonomischen Gründen kaum praktikabel, da das Fahrgastaufkommen niemals vollumfänglich vorhergesagt
werden kann.
Die generelle Bereitstellung von Sitzplätzen für jeden Fahrgast im Bereich des ÖPNV – hierunter würden dann auch Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen fallen – würde bedeuten, dass die
Unternehmen für das stark wechselnde Fahrgastaufkommen in Spitzenzeiten (insbesondere zu den Schulanfangs- und teilweise zu den Schulendzeiten) größere Fahrzeugreserven vorhalten müssten.
Sind beim einfahrenden ÖPNV-Fahrzeug dann alle Sitzplätze besetzt, dürften Fahrgäste – trotz vorhandener Stehplätze – nicht zusteigen.
Neben einer deutlichen Abnahme der Akzeptanz des Transportmittels Bus in der Bevölkerung würde dies weiter aus wirtschaftlichen Gründen zu einer erheblichen Verteuerung der Fahrpreise führen und
damit die bezahlbare flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Verkehrsmitteln für Schüler und andere Fahrgäste gefährden.
Zudem bestünde aus unserer Sicht besonders in ländlichen Bereichen die Gefahr, dass Unternehmen ihr Versorgungsnetz verkleinern würden und sich auf möglichst gleichmäßig ausgelastete und
hochfrequentierte Buslinien beschränken. Dies würde aber dann zu einem verstärkten Schülertransport im Individualverkehr führen, was aus Sicherheitsaspekten von uns nicht befürwortet werden
kann.
Im Unterschied zur Schülerbeförderung im ÖPNV basiert der reine Schülerverkehr auf zivilrechtlichen Verträgen zwischen Verkehrsunternehmen und Schul- bzw. Sachaufwandsträgern. Hier kann bereits heute
die Bereitstellung eines Sitzplatzes für jeden Schüler oder die Reduzierung der Anzahl der Stehplätze vertraglich geregelt werden. Unter Abwägung der besonderen örtlichen Verhältnisse und der
finanziellen Leistungsfähigkeit der beteiligten Stellen kann über solche Maßnahmen zur Erhöhung der Beförderungssicherheit und -qualität entschieden werden.
Die Gemeinschaftsaktion Sicher zur Schule – Sicher nach Hause ist Motor und Entwickler flankierender Präventionsangebote. Zur Erhöhung der Schulwegsicherheit arbeiten wir deshalb seit vielen Jahren
an einem weiteren Ausbau der bereits zahlreichen Schulwegdienste in Bayern – besonders in und um den Schulbus.
Gerade für die weitere Gewinnung von ehrenamtlichen Schulbuslotsen und Schulbusbegleitern werben wir!
Dort, wo die mehr als 31.000 Schulwegdienste an Fußgängerüberwegen, an Bushaltestellen und in Schulbussen ihren Dienst versehen, kommen die Schülerinnen und Schüler in Bayern sicherer und bequemer
zur Schule und wieder nach Hause.
Zusammenfassend kann die Gemeinschaftsaktion den Wunsch der Schüler und ihrer Eltern nach einem Sitzplatz im Schulbus nachvollziehen. Wir begrüßen auch alle
Initiativen zur Verbesserung des Unfallschutzes der Kinder in Schul- und Linienbussen sehr, sehen aber bei differenzierter Betrachtung eine allgemeine Sitzplatzpflicht nicht als zielführend an. Wir
setzen auf Einzelfalllösungen, die bereits jetzt möglich sind. Diese sollten lageangepasst durch die örtlichen Stellen geprüft werden.
Eine allgemeine Sitzplatzverpflichtung gefährdet nicht nur die Bezahlbarkeit, sondern auch die Verfügbarkeit von Schulbussen im bestehenden Umfang.
Jeder einzelne aufgrund einer allgemeinen Sitzplatzpflicht nicht mehr fahrende Schulbus würde die Schulwegsicherheit verringern und die Unfallgefahr für Schulkinder – und verkehrsaufkommensbedingt
für alle Verkehrsteilnehmer – erhöhen!
Schulen, Polizei, Gemeinden und auch wir geben gerne Auskunft, wie man sich als Schulbusbegleiter, Schulbuslotse, Schulweghelfer und Schülerlotse bewerben
kann.
Die Gemeinschaftsaktion hat zudem 2013 ihre bayernweiten Schulbusfahrer-Seminare wieder aufgenommen, die speziell die Schulbusfahrerinnen und Schulbusfahrer für die Belange der kleinen Fahrgäste
sensibilisieren sollen.