Gemeinschaftsaktion Sicher zur Schule - Sicher nach Hause
Gemeinschaftsaktion Sicher zur Schule - Sicher nach Hause

Verhalten an Schulbushaltestellen

Die Gemeinschaftsaktion Sicher zur Schule - Sicher nach Hause und ihre Mitträger weisen vor dem Hintergrund des tragischen Schulwegunfalls am 23.02.2018 im Landkreis Altötting, bei dem zwei elfjährige Mädchen getötet wurden, auf die rechtlichen Regelungen bei der Annäherung an einen bzw. Vorbeifahrt an einem Schul- oder Linienbus hin.

  • Generell gilt: Hält ein Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer - auch im Gegenverkehr - nur vorsichtig und mit ausreichendem Abstand daran vorbeifahren, ohne ein- oder aussteigende Fahrgäste zu behindern oder zu gefährden. Falls nötig, muss das Auto warten. 
  • An gefährlichen Haltestellen, die mit einem entsprechenden Schild markiert sind, müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich diesen nähern. Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht überholt werden. 
  • An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) und ausreichendem Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr, wenn die entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich, beispielsweise durch eine Verkehrsinsel, getrennt ist. Diese Regelungen gelten auch für Haltestellen außerhalb geschlossener Ortschaften und für Haltebuchten.
  • Beim Anfahren müssen Autofahrer ÖPNV- und Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen.

Unser Appell: an Bushaltestellen ist von Autofahrern immer höchste Aufmerksamkeit gefordert!

 

Schulbusbegleiter und Schulbuslotsen sind für unsere busfahrenden Kinder Lebensretter Nr. 1. Bitte engagiern Sie sich für diesen ehrenamtlichen Schulwegdienst!

Auch in unseren kostenlosen Seminaren für Schulbusfahrerinnen und Schulbusfahrer  thematisieren wir die Problematik des richtigen Verhaltens an Bushaltestellen.

Aktionsplakat 2024

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